In manchen Regionen muss das geförderte Rohwasser gar nicht oder nur geringfügig aufbereitet werden. Es erfüllt bereits alle gesetzlichen Anforderungen und kann direkt als Trinkwasser an die Kunden abgegeben werden.
Dort, wo eine Aufbereitung notwendig ist, werden im Wasserwerk meist Reinigungsverfahren genutzt, die natürlichen Reinigungsprozessen gleichen und wie diese beispielsweise im Boden ablaufen. Dabei sickert das Rohwasser durch Sandschichten oder wird in einem Aktivkohlefilter von unerwünschten Stoffen befreit.
Technisch aufwendigere Aufbereitungsverfahren sind die Enteisenung zur Entfernung unerwünschter Eisenverbindungen oder die Entsäuerung, um z. B. Kohlensäure aus dem Wasser zu entfernen, damit Wasserrohre aus Metall nicht angegriffen werden.